
Führerschein Umtausch NUR Kreis Pinneberg
Sie können über Unseren Zulassungsservice auch ab 01.02.2022 Führerscheine Umtauschen lassen.
WER muß WANN Umtauschen
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers mit Angabe des Tages, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:
- vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033
- 1953-1958: Umtausch bis 19.01.2022
- 1959-1964: Umtausch bis 19.01.2023
- 1965-1970: Umtausch bis 19.01.2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025
Welche Unterlagen Benötigen Sie beim Pflichttausch
Für den Pflichtumtausch wird benötigt:
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- gegebenenfalls Meldebestätigung ( nicht älter als 6 Monate )
- jetzige Führerschein Kopie,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- wurde die bisherige Fahrerlaubnis nicht vom aktuell zuständigen Kreis / der kreisfreien Stadt ausgestellt, muss zusätzlich eine Karteikartenabschrift der zuvor ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Weitere Informationen auf der Kreis Pinneberg Seite